Fordert deine Bank ein Sanierungsgutachten, ist das erstmal normaler Vorgang. Gefährlich wird es erst, wenn die Bank vorschreibt, wer es erstellt – und an dieser Beratung selbst mitverdient. Genau das ist mir als Rechtsanwalt und Aufsichtsrat bei einem Unternehmen mit 30 Millionen Euro Umsatz passiert. Was ich daraus gelernt habe, zeige ich dir hier nicht als Geschichte zum Nacherzählen, sondern als zwei konkrete Warnsignale, die du kennen musst.
Was ein Sanierungsgutachten ist – und wann eine Bank es fordern darf
Wenn eine Bank Zweifel an der wirtschaftlichen Lage eines Kreditnehmers hat – häufig bei größeren Finanzierungen wie Immobilien oder wenn Sicherheiten neu bewertet werden – kann sie ein Sanierungsgutachten verlangen. Das ist grundsätzlich zulässig. Die Bank darf einen Nachweis über die wirtschaftliche Tragfähigkeit fordern, bevor sie weiteres Geld gibt oder eine bestehende Kreditlinie verlängert.
Was die Bank nicht darf: dir vorschreiben, welcher Gutachter das Sanierungsgutachten erstellt. Die Wahl des Prüfers steht grundsätzlich dem Unternehmen zu. Kündigt eine Bank deshalb die Kreditlinie, weil du einen eigenen, unabhängigen Prüfer beauftragst, ist das rechtlich angreifbar.
Ein seriöses Sanierungsgutachten analysiert deine Liquiditätslage, die Ursachen der Schieflage und liefert einen konkreten Maßnahmenplan mit realistischer Fortführungsprognose. Es ist ein Arbeitsinstrument für dich – kein Druckmittel, mit dem sich eine Bank zusätzliche Einnahmen sichert. Wenn ein Gutachten hauptsächlich Folgeaufträge für die eigene Beratungsgesellschaft der Bank produziert, hat es seinen eigentlichen Zweck bereits verfehlt.
Was ein Sanierungsgutachten realistisch kostet
Für ein mittelständisches Unternehmen mit rund 30 Millionen Euro Umsatz liegen marktübliche Angebote renommierter Wirtschaftsprüfer bei 10.000 bis 15.000 Euro netto. Verlangt deine Bank ein Vielfaches davon – und schreibt dabei noch vor, wer das Gutachten erstellt – ist das ein Warnsignal, kein Standardverfahren.
Zwei Warnsignale, die ich am eigenen Fall gelernt habe
Anfang der Zweitausender wurde ich als Rechtsanwalt, später als Aufsichtsrat in genau so einen Fall hineingezogen. Eine gesunde Firma aus Handel und Produktion, 30 Millionen Euro Umsatz. Als eine größere Immobilienfinanzierung anstand, fand die Hausbank: Die Sicherheiten reichen nicht mehr – und empfahl ein Sanierungsgutachten.
Warnsignal eins: Die Bank wollte kein Gutachten von irgendeinem Prüfer, sondern eine ganz bestimmte Beratungsgesellschaft beauftragt sehen – an der sie selbst mittelbar beteiligt war. Kostenpunkt: knapp 100.000 Euro, statt der marktüblichen 10.000 bis 15.000. Ich riet ab. Der Geschäftsführer traute sich trotzdem nicht, sich querzustellen – die Angst vor der sofortigen Fälligkeit aller Kredite war größer als jedes juristische Argument. Ich wurde überstimmt.
Warnsignal zwei: Nach dem Sanierungsgutachten kam die nächste Forderung – das Tagesgeschäft sollte für 20.000 Euro pro Woche eng begleitet werden. Jede Woche ging zuerst eine Überweisung an die Berater raus, noch bevor irgendetwas anderes bezahlt wurde.
Bargeschäft: Warum solche Zahlungen rechtlich unangreifbar sind
Wird eine Leistung sofort mit der Zahlung verrechnet, spricht man rechtlich von einem Bargeschäft. Ein Insolvenzverwalter kann ein solches Bargeschäft im Nachhinein nur sehr eingeschränkt anfechten – geregelt in § 142 InsO. Die Berater aus dem Sanierungsgutachten bekamen ihr Geld also ganz unabhängig davon, wie es dem Unternehmen erging.
„Die Firma, die das Sanierungsgutachten retten sollte, ging genau deswegen in die Insolvenz.“
Wie diese Geschichte konkret ausging – und welche 5 Maßnahmen ich seitdem jedem Unternehmer empfehle, um sich aus der Bankabhängigkeit zu lösen, habe ich ausführlich in meinem Beitrag Kreditunabhängigkeit: Wenn Banken Firmen in Insolvenz treiben beschrieben. Hier geht es dir dagegen um den Moment davor: Wie erkennst du das Muster, bevor die Bank es voll ausspielt?
Woran erkennst du, dass du selbst in diese Falle läufst?
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – aktuelle Zahlen dazu veröffentlicht das Statistische Bundesamt. In einem solchen Klima prüfen Banken genauer – und manche nutzen genau diese Drucksituation aus.
Die Bank schreibt den Gutachter vor
Sobald deine Bank nicht nur ein Sanierungsgutachten fordert, sondern auch bestimmt, wer es erstellt, hast du das Recht, das abzulehnen – und solltest es tun.
Der Preis liegt weit über dem Marktüblichen
Hol dir vorab ein Vergleichsangebot bei einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Weicht der Preis der Bank stark nach oben ab, ist das ein klares Warnsignal.
Die Zahlungen laufen als Bargeschäft
Wenn Beratungshonorare wöchentlich und sofort abgerechnet werden, verstehe den Mechanismus dahinter – und wisse, dass eine spätere Anfechtung dieser Zahlungen kaum möglich ist.
Diese Warnsignale zu erkennen ist der erste Schritt. Der zweite ist, selbst einen belastbaren Plan zu haben, bevor die Bank dir ihren aufzwingt. Genau dafür – für die konkreten nächsten Schritte, wenn es bereits eng wird – reicht ein einzelner Blogartikel nicht mehr aus.
Ein Blogartikel kann dir zeigen, welche Warnsignale du kennen musst. Er kann dir nicht Schritt für Schritt zeigen, wie du deine Liquidität sofort sicherst, mit welchen Argumenten du in ein Bankgespräch gehst oder ab wann du als Geschäftsführer persönlich haftest. Genau diese Lücke schließt der Notfallplan – als strukturierter Fahrplan, nicht als weitere lange Analyse.
Dein Fahrplan, bevor die Bank ein Sanierungsgutachten fordert
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